- Prozeßeinrede
Prozeßeinrede, die Geltendmachung einer Tatsache, welche sich gegen die formellen Voraussetzungen des Prozesses richtet, z.B. die Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts, der Unzulässigkeit des Rechtswegs, der mangelnden Prozeßfähigkeit u.a.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.